Bevor es mit dem eigentlichen Guide los geht, gibt es vorab ein paar allgemeine Informationen und Gedanken zum Working Holiday Visum in Japan. Bitte lies dir die Fragen und Antworten sorgfältig durch.
Inhaltsverzeichnis
Das Working Holiday Visum für Japan ermöglicht es jungen Menschen für maximal ein Jahr durch Japan zu reisen, dort zu leben und zu arbeiten. Der Hauptzweck dieses Visums besteht darin, für längere Zeit Urlaub zu machen. Durch das Reisen in Japan soll der kulturelle Austausch zwischen Japan und Deutschland gefördert werden. Junge Reisende erhalten die Möglichkeit, das Land zu erleben und dabei das Alltagsleben, die Traditionen und die Gesellschaft Japans aus erster Hand kennenzulernen.
Gleichzeitig erlaubt dir das Visum, durch die Aufnahme einer Arbeit vor Ort, bspw. durch Gelegenheits- oder Teilzeitjobs (アルバイト [Arubaito] / パートタイムの仕事 [Pātotaimu no shigoto], häufig auch nur パート [Pāto]) deinen Aufenthalt zu finanzieren. Dadurch kannst du nicht nur deine Reisekosten decken, sondern auch wertvolle Sprach- und Berufserfahrungen sammeln. Du kannst mit dem Working Holiday Visum als Aufenthaltstitel außerdem eine Sprachschule besuchen. Letzteres empfehle ich dir sogar ausdrücklich!
Aber beachte: Der primäre Zweck des Working Holiday Visums ist es Urlaub zu machen und zu reisen. Die Arbeit sollte der Finanzierung deiner Reise dienen und der Besuch der Sprachschule der Vorbereitung auf deine Reise bzw. der Aufnahme der Arbeit zum Zwecke der Finanzierung der Reise. Wenn du länger als 90 Tage an eine Sprachschule gehen möchtest oder dauerhaft in Japan arbeiten möchtest, solltest du dich für ein Studentenvisum oder ein Arbeitsvisum (mit Certificate of Eligibility) bewerben.
Zudem stärkt deine Teilnahme an dem Programm die bilateralen Beziehungen zwischen Japan und den Partnerländern und du trägst dazu bei, dass sich das gegenseitige Verständnis vertieft. Das klingt vielleicht etwas hochtrabend, aber es ist was Wahres dran. Denn eines solltest du dir unabhängig von Japan bewusst sein:
Du wirst im Ausland in erster Linie nicht als Individuum (Max oder Lisa) wahrgenommen, sondern als Ausländer oder Deutscher. Damit repräsentierst du durch dein Verhalten und Benehmen, ob du willst oder nicht, stets auch dein Land. Du bist damit im Ausland stets „Botschafter“ deiner Nation. Bitte verhalte dich entsprechend. Deutsche genießen in Japan grundsätzlich einen guten Ruf. Lass uns gemeinsam durch gutes Benehmen und Höflichkeit dafür sorgen, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Wichtige Neuerung ab Januar 2025: Das erteilte Working Holiday Visum für Japan ermöglicht es dir wie bisher, für maximal ein Jahr durch Japan zu reisen. Aber neu ist, dass du danach erneut ein Working Holiday Visum für bis zu maximal einem Jahr beantragen kannst! Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim ersten Antrag. Insgesamt kannst du somit bis zu maximal zwei Jahren mit einem Working Holiday Visum in Japan reisen und leben. ('Starting 1 January, 2025, as for nationals of Germany, Ireland, and Slovakia, the Working Holiday Programmes will be allowed for two lifetime occurrences (two inconsecutive one-year stays in total', Quelle: https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/w_holiday/index.html)
Achtung: Im Folgenden wird die Deutsche Rechtslage geschildert. Für Menschen aus der Schweiz steht das Working Holiday Programm leider nicht zur Verfügung. Für Österreicher können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Die Voraussetzungen kannst du hier auf der Seite der Japanischen Botschaft in Österreich nachlesen. Die Zahl österreichischer Staatsbürger, die an dem Working Holiday Programm teilnehmen können, ist derzeit auf 200 Personen pro Jahr begrenzt. Es werden keine Anträge mehr angenommen, wenn die Menge der ausgestellten Visa diese Zahl erreicht. In Deutschland gibt es eine solche Begrenzung nicht. Die folgenden Voraussetzungen gelten für Deutsche Staatsbürger.
Folgendes benötigst du für dein Working Holiday Visum:
1. Gültiger Reisepass (Original und Kopie)
2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Passfoto
- Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben (Email, Telefonnummer), Ihre Unterschrift sowie die Kreuze bei den Fragen auf der 2. Seite zu setzen.
- Foto: Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder; 45mm x 35mm; nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt
3. Reiseplan (Englisch oder Japanisch; es kann auch ein eigens erstelltes Format verwendet werden)
- Tragen Sie bitte so detailliert wie möglich in Stichpunkten Ihre vorläufigen Pläne für den Aufenthalt ein. Zählen Sie bitte Orte, die Sie bereisen wollen, auf sowie alle anderen Aktivitäten (Sprachschule, Arbeitsorte, Freiwilligenarbeit etc.), die Sie sehr wahrscheinlich machen möchten. Zeiträume können in Monaten oder Jahreszeiten angegeben werden. Einträge, die nur "work", "travel", "sightseeing" o.ä. lauten, sind nicht akzeptabel.
4. Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch; es kann auch ein eigens erstelltes Format verwendet werden)
5. Einseitiges Motivationsschreiben (auf Englisch oder Japanisch)
6. Flugticket
- wenigstens Hinflug oder Hin- und Rückflug. Der Hinflug nach Japan kann dabei auch aus einem anderen Land als Deutschland erfolgen.
7. Finanzierungsnachweis
- in Form eines aktuellen Kontoauszuges mit Name des Kontoinhabers und Datum; nicht älter als max. 1 Monat.
- mind. 2000,- Euro bei Vorlage von Hin- und Rückflugticket; mind. 3000,- Euro bei Vorlage nur vom Hinflugticket
8. Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung, gültig für Japan/ weltweit und über die gesamte Aufenthaltsdauer ODER die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse in Japan (Pledge)
Auflistung der Voraussetzungen und externe Links von der Website der Japanischen Botschaft in Deutschland:
https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/konsular_VisaWH.html
Achtung: Es können in Einzelfällen weitere Unterlagen angefordert werden. Gerade beim Flugticket und Finanzierungsnachweis gelten bei den Auslandsvertretungen unterschiedliche Regelungen! Das Generalkonsulat in München und in Hamburg verlangt einen Finanzierungsnachweis von mind. 3.200,- Euro bei Vorlage nur vom Hinflugticket. Das Generalkonsulat in Düsseldorf lässt ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1.000,- Euro zum Kauf eines Flugtickets und weitere mindestens 2.000,- Euro als Finanzierungsnachweis genügen. Details dazu in den Unterpunkten Flugticket und Finanzierungsnachweis.
Ein Working Holiday Aufenthalt in Japan bietet dir die einmalige Möglichkeit, tief in die japanische Kultur einzutauchen und das Land nicht nur als Tourist, sondern als Teil der Gesellschaft zu erleben. Während deinem Aufenthalt knüpfst du internationale Kontakte, lernst neue Freunde kennen und baust dir ein Netzwerk auf, das dir später beruflich oder privat von Nutzen sein kann. Insbesondere wenn du planst, später mal in Japan zu leben oder zu arbeiten, aber du dir noch nicht sicher bist, kann der Working Holiday Aufenthalt die perfekte Gelegenheit sein, Japan nicht nur als Tourist, sondern auch als Einwohner kennenzulernen.
Du hast die Chance, deine Sprachkenntnisse zu verbessern, indem du im Alltag Japanisch sprichst und dich mit Einheimischen austauschst. Gleichzeitig kannst du Arbeitserfahrung sammeln und den Arbeitsalltag in Japan kennenlernen. Zudem entwickelst du dich persönlich weiter, wirst selbstständiger und lernst, dich in einer fremden Umgebung zurechtzufinden. Neben dem Arbeiten bleibt dir genügend Zeit, das Land zu bereisen, atemberaubende Landschaften zu entdecken und das leckere Essen zu genießen. Ein Working Holiday in Japan ist ein aufregendes Abenteuer und eine wertvolle Erfahrung.
Ja, sicher. Wenn du schon mal einen Blick in den Guide oder das Inhaltsverzeichnis geworfen hast, und dir das alles zu viel ist, gibt es Working Holiday Agenturen, die dir bei der Vorbereitung oder vor Ort in Japan bspw. bei Behördengängen helfen. Sie unterstützen dich bei der Wohnungssuche und unter Umständen bei der Arbeitssuche. So betreiben oder vermitteln sie Share Houses, und übersetzen bspw. deinen Lebenslauf ins Japanische. Diese Services kosten allerdings Geld. Da ich diese Services nicht in Anspruch genommen habe, kann ich dir diesbezüglich keine Empfehlungen geben. Der Guide soll dir zeigen, wie du diese Dinge selbstständig erledigen kannst. Gleichwohl haben diese Agenturen durchaus ihre Daseinsberechtigung! Es macht dir vieles einfacher, und du hast einen Ansprechpartner. Am Ende musst du dir selbst überlegen, ob es dir das Geld wert ist.
Wenn du am Anfang deines Working Holidays in eine Sprachschule gehst, kann dich diese vielleicht vor Ort bei Behördengängen, Wohnungssuche oder ähnlichem unterstützen oder dir Hilfe vermitteln.
Eine weitere Alternativ wäre im Internet nach einem freien Übersetzer (Freelancer) zu suchen, der dich nur punktuell bei Behördengängen oder japanischen Verhandlungen (Bankkonto, Wohnungssuche, Mietvertrag) begleitet und für dich übersetzt. Es empfiehlt sich dann nach einem Übersetzer für japanisch/englisch zu suchen, da es dafür mehr Angebot geben wird.
Zumindest keine offizielle. Aber wenn du bei einer japanischen Gastfamilie wohnst, kann diese dir vielleicht bei der ein oder anderen Sache helfen. Das kommt darauf an, ob sie Zeit dafür haben und wie gut ihr miteinander kommunizieren könnt. Bitte denk aber daran, sie sind für dein „Wohnen“ zuständig, nicht zwangsläufig dir dein Leben in Japan zu organisieren.
Manchmal hilft es, bei einem International Office einer Universität anzufragen. Dort sind japanische Studenten ehrenamtlich tätig, um ausländische Studenten zu betreuen und ihnen zu helfen. Jede größere Universität hat so etwas.
Anmerkung: Das gibt es ebenfalls an Deutschen Universitäten. Ich habe dort ausländische Studierende betreut. Die International Offices suchen immer deutsche Studenten die Lust haben zu unterstützen. Vielleicht ist das ja was für dich?
Du bist zwar kein Student an der Universität, aber vielleicht findet sich trotzdem jemand der dir helfen kann oder das International Office kann dich an jemand vermitteln. Fragen kostet nichts.
Wen man auch fragen kann, ist die Japanisch-Deutsche Gesellschaft, wenn es eine in deiner Stadt/Region in Japan gibt. Die Japanisch-Deutschen Gesellschaften setzen sich in Japan für den Kulturaustausch zwischen Japan und Deutschland ein, genauso wie Deutsch-Japanischen Gesellschaften hier in Deutschland. Eine Übersicht der Japanisch-Deutschen Gesellschaften in Japan mit Telefonnummern und teilweise Homepages gibt es auf japanisch hier. Vielleicht findet sich ein engagiertes Mitglied in der Region, dass dich unterstützen möchte und/oder deutsch/englisch sprechen kann. Damit hättest du gleich eine Bezugsperson in der Region, was sehr schön sein kann.
Eine seriöse Antwort ist hier schwierig und ich kann keine allgemeingültige Antwort geben, da die Kosten wirklich sehr stark variieren, aber ich versuche Kostenpunkte zu nennen und (sehr) grobe Preisspannen anzugeben.
Flug nach Japan (variiert je nachdem ob Hin- und Rückflug gebucht wird, Direktflug oder mit Zwischenstopp, Hauptreisezeit nach Japan (Frühling und Herbst)): einmalig 600-1.500 Euro
Auslandskrankenversicherung (variiert je nach Leistungsumfang): 35-100 € monatlich
Mietkosten für Unterkunft (variiert je nach Stadt und Unterkunftsart: Sharehouse, Gastfamilie, privates Apartment): 300-1.200 €
Lebenshaltungskosten, wie Essen, Trinken, Transport, Handyvertrag usw.: 300-600 €
Monatliche Kosten für eine Sprachschule (bei einem 3 monatigen Kurs): 313-833€
Japanische Krankenversicherung: 13-120€
Japanische Rentenversicherung: 80-120€
Freizeitausgaben, insbesondere Kosten für Reisen, Hotels, Ausflugtickets und ähnliches sind noch nicht einberechnet. Das ist wieder super individuell und hängt davon ab wie und wohin du reisen möchtest. Bevor du nach Japan gehst such unbedingt selbst raus, wo dein Startpunkt in Japan sein soll. Schau wie hoch dort Mietkosten sind, wie viel eine Sprachschule vor Ort kostet und ob es Jobs gibt, die deinen Qualifikationen entsprechen. Mehr zu den Kosten findest du nachfolgend unter Kosten.
Anmerkung: Tokyo bietet viele Möglichkeiten ist aber relativ teuer. Es gibt noch mehr Großstädte in Japan.
Natürlich musst du in erster Linie darauf achten, die Voraussetzungen für das Working Holiday in Japan zu erfüllen. Aber auch darüber hinaus gibt es ein paar Punkte zu beachten, denn das Working Holiday hat einige Herausforderungen zu bieten. Doch es sei dir zur Beruhigung vorweggeschickt:
Schon viele vor dir haben das Working Holiday in Japan in Anspruch genommen, waren nicht so gut vorbereitet, wie du, wenn du meinen Guide gelesen hast, und haben trotzdem eine wundervolle Zeit in Japan erlebt.
1. Gute Planung
Eine gute Planung deines Aufenthalts ist essenziell. Hauptfragen, mit denen du dich vorher beschäftigt haben solltest: Was möchtest du machen und wie viel Geld steht dir zur Verfügung? Kann ich meine Reisevorhaben mit meinen finanziellen Mitteln stemmen? Sind meine Arbeits- und Reiseziele realistisch? Möchte ich eine Sprachschule besuchen?
Über diese Fragen solltest du dir vorher Gedanken gemacht haben. Japan ist nicht so billig zu bereisen, wie bspw. Länder in Südostasien. Außerdem ist es teurer in Tokyo zu leben als in ländlicheren Gegenden oder kleineren Städten. Mach dich vorher vertraut, mit Kosten für Zugreisen, Flugreisen, Unterkunftskosten und ähnlichem. Wenn du in Japan eine ganz bestimmte Arbeit machen möchtest („ich möchte an einer Sprachschule arbeiten“, „ich möchte als Mangaka arbeiten“), informiere dich schon vorher, ob du das tatsächlich machen kannst und du die Voraussetzungen erfüllst. Insbesondere wenn du direkt von der Schule kommst und „nur“ einen Schulabschluss hast und sonst keine weiteren Qualifikationen und japanisch Kenntnisse mitbringst, wird ein Einstieg in die japanische Arbeitswelt unheimlich schwierig. Das bringt mich gleich zum nächsten Punkt:
2. Sprachkenntnisse
Musst du Japanisch auf Muttersprachen Niveau sprechen? Natürlich nicht. Grundkenntnisse in Japanisch sind nicht mal zwingend für das Visum erforderlich, aber sehr hilfreich, um im Alltag besser zurechtzukommen und leichter einen Job zu finden. Zwar verbessern sich die Englisch-Kenntnisse und Fähigkeiten der Japaner nach meinem Eindruck immer mehr. Aber nur mit Englisch wirst du nicht weit kommen. Um es ganz klar zu sagen: nur mit Englisch, „こんにちは [Kon'nichiwa]“ und „ありがとう [Arigatō]“ kommst du nicht weit, wenn du in Japan leben möchtest.
Ich würde dir dringend empfehlen vor deinem Aufenthalt Grundkenntnise der japanischen Sprache anzueignen. Zumindest das Hiragana und Katakana Silbenalphabet lesen und schreiben zu können, ein paar hundert Vokabeln zu können, sowie Grundregeln der Grammatik (wie bilde ich einen Aussagesatz, Fragesatz usw.) gelernt zu haben. Auch hier muss man klar sagen: wenn dir das schon in der Vorbereitung zu viel ist, dann ist das Working Holiday in Japan wahrscheinlich nicht das Richtige für dich.
Wenn du schon das N5-Sprachniveau oder darüber erreicht hast, werden deine Sprachkenntnisse ausreichend sein, um im Rahmen des Working Holidays zurecht zu kommen. Gleichzeitig gilt hinsichtlich einer möglichen Arbeit die einfache Grundregel: Je besser deine japanischen Kenntnisse sind, desto mehr Jobmöglichkeiten zur Finanzierung deiner Reise stehen dir zur Verfügung.
Was ich dir unabhängig davon dringend empfehle:
Zu Beginn deines Working Holiday Aufenthalts solltest du eine Sprachschule besuchen. Du solltest dich wegen den Bewerbungsfristen der Sprachschulen einige Monate vor deinem Visumsantrag und deiner geplanten Abreise darum kümmern.
Es ergibt sehr viel Sinn, am Anfang deines Aufenthalts eine Sprachschule zu besuchen und dir Japanisch anzueignen oder wenn du schon Japanisch sprichst, es vor Ort zu verbessern. Der Vorteil besteht klar darin, dass du in der Regel jeden Tag vor Ort Unterricht hast. So einen intensiven Unterricht, gibt es in Deutschland normalerweise nicht. Das heißt, dass du schnell größere Fortschritte als in deiner Heimat machen wirst.
Außerdem bieten viele Sprachschulen Unterkünfte für die Schüler an oder helfen dir bei der Vermittlung einer Wohnung. Gerade am Anfang, insbesondere wenn man noch nicht in Japan ist, kann ein solcher Service sehr hilfreich sein. Im Idealfall hast du deine Wohnung schon vermittelt bekommen, noch bevor du in Japan bist. Das nimmt dir viel Stress, wenn du bei deiner Ankunft direkt in die Wohnung für die nächste Zeit einchecken kannst.
Ein weiterer Vorteil einer Sprachschule am Anfang deines Aufenthalts ist, dass du auf viele Ausländer treffen wirst, die genauso wie du neu im Land sind. Normalerweise suchen alle neuen Ausländer Anschluss in einem fremden Land, es wird dir also eher leicht fallen neue Freunde zu finden. Keine Angst, japanische Freunde kommen hinzu, wenn es mit der Sprache besser funktioniert. Mehr dazu unter Sprachschule.
3. (Gesetzliche) Regelungen vs. Sinn des Working Holiday Visums
Es gelten für dich bestimmte gesetzliche Regelungen. Diese gesetzlichen Regelungen kollidieren manchmal mit dem Sinn und Zweck des Working Holiday Visums, nämlich zu Reisen und Urlaub zu machen. Bspw. musst du einen Wohnsitz in Japan nehmen, der auf deine Aufenthaltskarte gedruckt wird. Und wenn du aus- und umziehst, muss der neue Wohnsitz aufgedruckt werden. Ein fester Wohnsitz macht es aber schwer, das Land frei zu bereisen. Hier gibt es keine allgemein gültige Lösung. Aber es empfiehlt sich einen Wohnsitz in einer Region zu wählen, die man bereisen möchte und gleichzeitig gut angebunden ist.
Ein anderes Beispiel, was das Reisen schwierig macht: Deine Arbeit zur Finanzierung deiner Reise. Denn einen Monat arbeiten, einen Monat reisen? Das wird schwierig. Viele Arbeitgeber wollen dich nicht nur für einen Monat anstellen, sondern gleich längerfristig für mehrere Monate. In der Zeit kannst du natürlich nur eingeschränkt reisen, wenn du einen Job hast der dich 5-6 Tage in der Woche bindet. Ausweg bieten hier Zeitarbeit, Parttimejobs oder saisonale Arbeitstätigkeiten.
Solche Punkte solltest du schon bei deiner Planung deines Japanaufenthalts berücksichtigen.
4. Du bist im Zweifel auf dich allein gestellt
Insbesondere wenn du keine Working Holiday Agentur hast, die deinen Aufenhalt begleitet, wirst du wohl auf dich allein gestellt sein. Was das heißt? Du bist in einem fremden Land am anderen Ende der Welt. Du kannst deine Eltern nicht anrufen und um Hilfe bitten. Wenn nicht ein Elternteil japanisch ist, werden sie dir schlicht nicht helfen können, weil sie die Regeln nicht kennen und die Sprache nicht sprechen. Du lässt Familie und Freunde in einem anderen Land. Elektronische Kontaktmittel wie WhatsApp, Facetime und co. bieten natürlich die Möglichkeit in Kontakt zu bleiben. Aber schon wegen der Zeitverschiebung ist das Zeitfenster dafür klein. Außerdem hast du einen neuen Lebensalltag zu bestreiten, der sich von dem deiner Freunde und Familie stark unterscheidet. Neue Freunde müssen erst gefunden werden. Ein neues Netzwerk erst aufgebaut werden.
Und Achtung: Wenn du in Deutschland schon Probleme hast, sei es mir der Arbeit, Familie, Partner oder mit dir selbst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dich diese Probleme auch in Japan begleiten werden. Es ist dann sinnvoller die Probleme erst anzugehen und zu lösen, als vor den Problemen in ein anderes Land zu fliehen. Ansonsten läufst du Gefahr, dass du diese Probleme mitnimmst.
Du bist sehr introvertiert? Du warst noch nie von zuhause weg? Du bist anfällig für Heimweh? Das wird es für dich leider nicht einfach machen. Sei dir dessen bewusst.
Aber keine Angst. Das alles muss dich nicht verunsichern oder von deinem Working Holiday abhalten.
Vielen wird es so gehen wie dir. Du musst nicht allein sein. Wenn du im Share House bist, wirst du zwangsläufig neue Leute kennenlernen. Wenn du zuerst in die Sprachschule gehst, wirst du dort neue Leute kennenlernen. Du kannst von ihren Erfahrungen profitieren. Ihr habt das Interesse an Japan gemeinsam und damit gleich einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt. In Großstädten gibt es Treffen für Ausländer oder Treffen mit Japanern die am Ausland interessiert sind. Nochmal: Viele haben das Working Holiday schon ohne Agentur absolviert. Warum soll das bei dir nicht funktionieren? Man wächst an seinen Herausforderungen. Es wird so viel neu für dich sein und du wirst mit Eindrücken geflutet, so dass vielleicht gar keine Zeit für Heimweh aufkommt. Das Working Holiday kann für dich als Neustart funktionieren und dir helfen mit Problemen (in Deutschland) abzuschließen. Sei dir deinen Stärken und Schwächen bewusst. Profitiere von deinen Stärken und nutze die Zeit, um an deinen Schwächen zu arbeiten.
5. Keine Ehegaten oder Kinder
Bitte beachte, du darfst während deinem Aufenhalt nicht von Unterhaltsberechtigten (Ehegatte, Kinder) begleitet werden. Das Visum ist für Alleinreisende. Wenn deine Freundin oder dein Freund ebenfalls nach Japan reisen möchte, kann er oder sie bei Erfüllung der Voraussetzung natürlich einen eigenen Working Holiday Visumsantrag stellen oder dich für die Dauer von 90 Tagen mit dem Touristenvisum bei deiner Reise begleiten.
Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht.
Allerdings lassen sich einige Empfehlungen von den obigen Punkten ableiten. Du solltest über finanzielle Rücklagen verfügen und schon Grundkenntnisse der japanischen Sprache mitbringen. Außerdem solltest du eine gewisse Reife mitbringen. Idealerweise springst du nicht ins kalte Wasser, sondern warst schon mal als Tourist in Japan, damit du weißt, worauf du dich einlässt. Vielleicht kennst du diese „Auswander-Sendungen“ aus dem Privatfernsehen, wo Deutsche in ein fremdes Land ziehen, ohne die Sprache zu können und mit minimaler Vorbereitung, denen dann alles über den Kopf wächst. Nimm dir daran kein Beispiel.
Für die Arbeit in Japan sind neben der Sprache bestimmte Qualifikationen von Vorteil. Ein Studienabschluss in deutscher Literatur und Geschichte oder eine Arbeit in einer deutschen Behörde wird dir wahrscheinlich nicht so viele Möglichkeiten bieten, wie ein Abschluss in MINT-Fächern, generell IT-Kenntnissen oder Arbeitserfahrung bspw. als Designer oder Social Media Manager. Ohne besondere Qualifikationen solltest du dich eher darauf gefasst machen, in einfachen Hilfsarbeitertätigkeiten arbeiten zu werden, insbesondere auch wenn dein japanisch nicht sehr gut ist.
Idealer Zeitpunkt wäre daher nach ein paar Jahren in einem Ausbildungsberuf oder nach dem Studium, vor Aufnahme einer richtigen Arbeit. Damit hast du dir vielleicht schon hilfreiche Qualifikationen aneignen können. Du hast vielleicht als Werkstudent oder in der Ausbildung schon etwas Geld zurücklegen können. Du konntest die Zeit nutzen, schon ein bisschen japanisch zu lernen, vielleicht sogar in einem Kurs in der Volkshochschule in deiner Stadt. Du warst schon mal in Japan und hast dich in das Land verliebt. Das sind alles sehr gute Voraussetzungen.
Aber es kann natürlich auch sein, dass du nicht alle Voraussetzungen mitbringst. Du befindest dich noch mitten im Studium? Oder du hast sonst keine beruflichen Qualifikationen? Vielleicht ist trotzdem schon der richtige Zeitpunkt für ein Working Holiday in Japan. Am Ende musst du das für dich entscheiden.
Ein Working Holiday direkt nach der Schule, würde ich persönlich nicht empfehlen. Es bestehen in der Regel keinen finanziellen Rücklagen, keine Qualifikationen, für japanisch lernen war auch wenig Zeit beim Pauken für die Abschlussprüfungen. Du bist gerade 18 geworden, aber vielleicht fehlt dir trotzdem noch eine gewisse Reife. Hast du schon mal allein gewohnt? Verträge abgeschlossen? Musstest du schon für dich selbst sorgen (Haushalt, Küche, Einkommen)? Ich habe Leute im ersten Semester meines Studiums kennengelernt, die nicht mal einen Brief schreiben konnten. Das sind keine guten Voraussetzungen um in einem fremden Land zurecht zu kommen.
Aber das soll nicht heißen, dass es nicht doch machbar ist. Ich habe schon selbst gesehen, dass es doch möglich ist. Leute die mit 18/19 schon reif und selbstständig genug waren, für ein Working Holiday in Japan. Die mit einem Low Budget und eisernem Sparwillen ihr Leben in Japan finanziert haben. Die keine Sprachkenntnisse hatten, aber jeden Tag japanisch gepaukt haben, bis zum Umfallen. Die charakterliche Entwicklung die so jemand in so jungen Jahren durchläuft ist enorm.
Daher soll die Antwort von oben nochmal wiederholt werden:
Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage nach dem perfekten Zeitpunkt für ein Working Holiday in Japan gibt es nicht. Es kommt auf deine individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen an.
Auf deiner „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) ist vermerkt, dass "Designated Activities" (Deutsch: "Spezifische Aktivitäten") erlaubt sind. Was genau darunter zu verstehen ist, wird auf einer extra Seite, die in deinen Reisepass eingeheftet wird, erläutert:
Gemäß den Bestimmungen in der unteren Spalte der Tabelle 5 des Anhangs 1 des Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetzes wird für die oben genannte Person die folgende erlaubte Tätigkeit in Japan festgelegt:
Die Person, die obenstehend aufgeführt ist, darf sich für eine bestimmte Zeit in Japan aufhalten, um die japanische Kultur und allgemeine Lebensweise zu verstehen. Sie darf zudem eine Vergütung in einem erforderlichen Umfang erhalten, um die für diese Aktivitäten notwendigen Reisekosten zu decken. (Dies schließt jedoch Tätigkeiten in Betrieben aus, die nach dem Gesetz zur Regulierung und angemessenen Führung von Vergnügungsbetrieben [Gesetz Nr. 122 von 1948] definiert sind, darunter Vergnügungsbetriebe gemäß Artikel 2 Absatz 1, spezielle Vergnügungsbetriebe mit Geschäften gemäß Absatz 6, bestimmte Unterhaltungs- und Gastronomiebetriebe gemäß Absatz 11 sowie verschiedene Formen von nicht stationären oder elektronischen Vergnügungsdienstleistungen gemäß den Absätzen 7, 8, 9 und 10 desselben Artikels.)
Bedingungen:
1. Die Person muss unter die Bestimmungen der offiziellen Note, eines Abkommens oder einer Kooperationsvereinbarung der japanischen Regierung zum Working-Holiday-Programm fallen.
2. Die Person muss alle in Anhang 3 der Bekanntmachung über den Aufenthaltsstatus „Spezifische Aktivitäten“ genannten Anforderungen erfüllen und ein Visum von einem japanischen Konsularbeamten erhalten haben.
(1.) Zwischen Deutschland-Japan und Österreich-Japan besteht ein solches Working Holiday Abkommen. (2.) Die Anforderungen erfüllst du, wenn dir das Visum ausgestellt wird.
Generell kann damit jeder gewünschten Tätigkeit nachgegangen werden, mit Ausnahme von solchen im Vergnügungsgewerbe. Es dürfen keine Tätigkeiten, die unter das Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbe fallen (z.B. Nachtclubs, Host/Hostess Clubs, Geschäfte die sexuelle Dienstleistungen anbieten oder Glücksspiel (Pachinko) o.ä.) ausgeübt werden. Es gibt anders als für Studentenvisa keine Stunden- oder Arbeitszeitbegrenzung, allerdings orientieren sich manche Arbeitgeber an der Arbeitszeitbegrenzung von 28 Stunden, die bei Studentenvisa gilt.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an Sprachkursen mit dem Visum gestattet. Da allerdings der Hauptzweck des Working Holiday Visums, wie oben dargestellt, das Reisen ist, solltest du ein Studentenvisum beantragen, wenn du primär ein Sprachkurs besuchen möchtest.
Bitte beachte: Es gibt nur ein begrenztes Angebot an Sprachschulen, es gibt eine Vorlaufzeit für Bewerbungen (bis zu 6 Monate!) und viel wichtiger, was du mit Blick auf den Beginn deines Visums beachten solltest: Sprachschulen bieten in der Regel nicht jeden Monat Kurse an, dass ist eher die Ausnahme. Wenn du einen Sprachkurs besuchen möchtest, was ich dir wärmstens empfehlen kann, solltest du dich einige Monate vor deinem Visumsantrag und deiner Abreise darum kümmern. Daran solltest du denken. Mehr dazu unter Sprachschule.
Seite der Japanischen Botschaft in Deutschland zu Visa Allgemein: https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/konsular_Visa.html
Seite der Japanischen Botschaft in Deutschland zum Working Holiday Programm: https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/konsular_VisaWH.html
FAQ der Japanischen Botschaft in Deutschland zum Working Holiday Programm: https://www.de.emb-japan.go.jp/files/100780320.pdf
Seite der Japanischen Botschaft in Österreich zum Working Holiday Programm: https://www.at.emb-japan.go.jp/de/20_consulate/070_Working_Holiday_Programm.html
Seite des japanischen Außenministeriums zum Working Holiday Programm: https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/w_holiday/index.html
Liste der Japanisch-Deutschen Gesellschaften in Japan: https://www.jdg.or.jp/partner/jdg/
Übersicht Sprachniveaus: https://de.wikipedia.org/wiki/Japanese-Language_Proficiency_Test