Hier erhältst du einige Hinweise zum Ausfüllen des Visumsantragsformular.
Das Visumsantragsformular findest du hier auf der Website der Japanischen Botschaft in Deutschland / dem Japanischem Außenministerium. Die PDF-Datei lässt sich am PC ausfüllen. Ich empfehle das zu tun. Die Person, die deinen Antrag prüft, prüft täglich sehr viele Visumsanträge und hat keine Lust eure (unleserliche) Handschrift zu entziffern.
Bevor du das Antragsformular komplett ausfüllen kannst, musst du in der Regel noch zwei Dinge vorher erledigen:
1. Du brauchst ein Flugticket
Du brauchst für das Antragsformular selbst nur die Daten aus deinem Hinflugticket. Die geplante Rückreise wird darin nicht abgefragt. Aber ich empfehle dir trotzdem dringend ein Hin- und Rückflugticket in einem flexiblen Umbuchungstarif (Flexticket) zu kaufen. Es ist einfach günstiger Hin- und Rückflug zu buchen, als separat einen Hinflug und später einen Rückflug. Mit einem Umbuchungstarif kannst du später das Rückreisedatum immer noch ändern und genau festlegen. Du brauchst unter Umständen kein Flugticket bei der Beantragung in Hamburg, München und Düsseldorf. Mehr dazu im Reiter Flugticket.
2. Du brauchst eine Unterkunft
Aber beachte: Es muss sich nicht um deine finale Unterkunft handeln, bei der du später deinen Wohnsitz anmeldest. Ein Hotel, Hostel oder Airbnb ist für den Visumsantrag ausreichend, selbst wenn du nur ein oder zwei Nächte dort verbringst. Daher behandelt dieser Guide das Thema Wohnungssuche erst nach dem Visumsantrag. Wenn du aber schon eine finale Unterkunft sicher hast, solltest du sie hier eintragen.
Das Formular wird in Englisch und natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt. Wenn du hier lügst, kann das später dazu führen, dass das Visum für ungültig erklärt wird und du (dauerhaft) des Landes verwiesen wirst.
Legen wir los mit dem Ausfüllen!
Das Passfotoformat entspricht dem deutschen Passfotoformat. Du kanns zum nächsten Fotofix-Automaten gehen oder zum Fotografen. Bei einem Fotografen zahlst du für die Passfotos etwas mehr. Das Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein. Das Japanische Generalkonsulat München schreibt, dass sie nicht zwingend ein biometrisches Foto benötigen, aber die Qualität gut sein sollte (nich verschwommen oder beschädigt, mindestens auf Fotopapier gedruckt) und der Hintergrund einfarbig. Das Foto darf nicht mit Klebefilm überklebt oder festgetackert werden. Bitte beachte: Das Foto landet auch auf deiner 在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte). Es empfiehlt sich daher ein anständiges Foto.
Wichtig: Ich hatte damals das Feld "Other names" freigelassen, weil ich keine anderen Namen habe. Ich wurde dann bei Abgabe meines Visumsantrags gebeten 'none' handschriftlich zu ergänzen. Das würde ich dir daher auch raten.
Der Rest sollte selbsterklärend sein:
Weiter geht es mit den Daten aus deinem Pass:
Hier sind drei Sachen zu beachten:
Former and/or other nationalities or citizenships: Ich habe dieses Feld freigelassen, weil das bei mir nicht zutraf und man am Computer durch das Drop-Down Menü nicht eintragen kann, dass man keine weitere Staatsbürgeschaft hat. Ich wurde dann bei Abgabe meines Visumsantrags gebeten, dort 'none' handschriftlich zu ergänzen. Das würde ich dir daher auch raten.
ID No. issued to you by your government: Ich habe mich damals gefragt was das sein soll und habe dort meine Personalausweisnummer eingetragen. Das war wohl falsch, denn das Japanische Generalkonsulat in München schreibt dazu: "Diese Nummer gibt es nicht in allen Ländern, in Deutschland beispielsweise nicht. Wenn in Ihrem Reisepass keine gesonderte Nummer, wie z.B. „National ID“, außer der Passnummer eingetragen ist, können Sie dieses Feld freilassen."
Passport type: Ist bei dir "Ordinary", wenn du einen normalen Reisepass (in Deutschland weinrot) hast und sofern du kein Diplomat bist.
Weiter gehts im nächsten Abschnitt, für den du dein Flugticket brauchst:
Für das Working Holiday Visum benötigst du kein 'Certificate of Eligibility', deshalb lässt du dieses Feld leer.
Bei 'Intended length of stay in Japan' würde ich dir empfehlen immer die Maximaldauer von einem Jahr einzutragen, selbst wenn du vielleicht nur weniger Zeit zur Verfügung hast. Hintergrund ist, dass viele Arbeitgeber einen möglichst lange beschäftigen wollen. Du kannst dann sagen, dass du bis zum Ende des Visums arbeiten möchtest und dann unter Umständen immer noch vorher wieder kündigen, wenn du das tatsächlich doch nicht möchtest. Außerdem ist es als Ausländer mit einer Aufenhaltsdauer von weniger als einem Jahr sowieso schon sehr schwierig ein Bankkonto zu eröffnen oder eine japanische Telefonnummer zu erhalten. Je länger das Visum ist, desto besser. Mach es dir nicht unnötig schwerer.
Wenn du unter Umständen kein Flugticket nachweisen musst, weil du deinen Visumsantrag in Hamburg, München oder Düsseldorf stellen wirst und über genügend finanzielle Mittel für deinen Finanzierungsnachweis verfügst, musst du die Felder 'Date of arrival in Japan', 'Port of entry into Japan' und 'Name of ship or airline' logischerweise leer lassen. Aber ich weise erneut auf folgenden Vorteil hin: Wenn du bei deinem Visumsantrag schon dein bezahltes Flugticket vorgelegt hast und angegeben hast, wann du über welchen Flughafen einreist, wird deine „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) bei der Einreise schon ausgedruckt für dich bereit liegen. Andernfalls musst du diese selbst abholen.
Weiter geht es mit der Angabe deiner Unterkunft:
Beachte: Es muss sich nicht um deine finale Unterkunft handeln, bei der du später deinen Wohnsitz anmeldest. Ein Hotel, Hostel oder Airbnb ist für den Visumsantrag ausreichend, selbst wenn du nur ein oder zwei Nächte dort verbringst. Daher behandelt dieser Guide das Thema Wohnungssuche erst nach dem Visumsantrag. Wenn du aber schon eine finale Unterkunft sicher hast, solltest du sie hier eintragen.
Du füllst das Formular auf Englisch aus. Gib die Adresse daher idealerweise auch auf Englisch an. Wenn du dir unsicher bist, ob du sie richtig geschrieben hast, kannst du sie nochmal in Google Maps suchen und gegenchecken, ob es die richtige Adresse ist. Ich habe die Adresse einfach aus Booking.com rüberkopiert.
Dates and duration of previous stays in Japan: Wenn du bereits öfter in Japan warst und der Platz nicht ausreicht, kannst du das auch kürzer darstellen als untenstehend (07/04/-06/05/22: 1 m). Das Japanische Generalkonsulat München schreibt, du kannst auch nur die neuesten Aufenthalte eintragen, beginnend mit dem letzten. Wenn du keine genauen Daten mehr weißt, reichen ungefähre Angaben, z.B. mit Monat und Jahr (04/22-05/22). Hauptsache es bleib noch irgendwie verständlich.
Die Angabe deiner Adresse sollte selbsterklärend sein:
Weiter geht es mit deinem aktuellen Beschäftigungsstatus:
Wenn du Student bist, gibst du als 'employer' deine Universität an, auch wenn sie eigentlich nicht direkt dein Arbeitgeber ist. So empfiehlt es hier das Japanische Generalkonsulat München. Berufstätige geben entsprechend ihren Beruf und die Position in ihrem Unternehmen an. Wenn du gerade mit deinem Studium oder der Schule fertig bist, würde ich als 'Current profession' deinen letzten Bildungsabschluss angeben mit dem Hinweis: 'currently no occupation'. 'Name and adress of employer' solltest du dann leer lassen.
Sofern du nicht verheiratet bist, kannst du alle folgenden Felder leer lassen. Da sich Minderjährige nicht für das Working Holiday Visum in Japan bewerben können, musst du nur wenn du verheiratet bist, hier den Beruf des Partners eintragen.
Für das Working Holiday Visum benötigst du weder einen 'Guarantor or reference in Japan' noch einen 'Inviter in Japan'. Wie die Japanische Botschaft in Deutschland in ihrem FAQ schreibt, sollen beide Felder leer gelassen werden.
'(Note)Remarks/Special circumstances' sind für dich und das Working Holiday Visum nicht auszufüllen. Das wäre bspw. bei Asylgesuchen oder ähnlichem auszufüllen.
Folgende Fragen müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und sollten idealerweise alle mit 'No' beantwortet werden können.
Weiter gehts mit Datum und Unterschrift. Wichtig: Bei 'date of application' wird das Datum eingetragen, an dem du dein Visumsantrag tatsächlich persönlich vor Ort abgibst. Selbst wenn du das Formular schon eine Woche vorher fertig ausgefüllt hast. Nur wenn du deinen Visumsantrag per Post schicken kannst, trägst du das Datum des Versands ein.
Du hast es geschafft. Das Antragsformular ist ausgefüllt! Weiter geht es mit der Erstellung deines Reiseplans.