Du solltest schauen, dass dein Impfschutz für Japan ausreichend ist. Neben den Standardimpfungen, wie die Tetanus-, Diphtherie-, Pertussis-, Polio- Schutzimpfung, Hepatitis A (und B), solltest du auch an die Impfung gegen Meningokokken und Japanische Enzephalitis denken. Eine Meningokokken Impfung kann sinnvoll sein, wenn du in Sammelunterkünften wie Hostels/Share Houses wohnen möchtest und eine Impfung gegen japanische Enzephalitis, wenn du dich in ländlicheren Gegenden Japans aufhalten möchtest. Dein Arzt kann dich hierzu beraten.
Achtung: Die Meningokokken Impfung und die Impfung gegen Japanische Enzephalitis musst du zunächst selbst bezahlen, da diese nicht vom Standardumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Du musst also in Vorkasse gehen und die Originalrechnungen aus der Apotheke aufheben. Die Impfungen sind sehr teuer und kosten ca. 500-600 €. Danach kannst du eine Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse beantragen. Bei mir sind alle Kosten von der Krankenversicherung übernommen worden. Mir wurde geraten bei dem Kostenerstattungsantrag nicht anzugeben, dass die Impfungen wegen einem Working Holiday notwendig geworden sind, sondern nur allgemein wegen einer Asienreise. Vermutlich ist es sonst nämlich keine vorsorgliche Reiseschutzimpfung, da man beim Working Holiday länger vor Ort bleibt.
Bevor du bezüglich der deutschen Krankenversicherung tätig wirst, solltest du sicherstellen, dass du alle notwendigen Impfungen hast.
Wenn du in der Familienversicherung bist und während deines Japanaufenthalts bleiben kannst, solltest du und deine Eltern hier nichts ändern. Die Familienversicherung ist für deine Eltern günstiger, als wenn du für ein Jahr austreten und später wieder eintreten würdest. Und du umgehst viel Stress mit der Krankenversicherung.
Wenn du nicht in der Familienversicherung bist, sondern Selbstversichert und dich aus Deutschland abgemeldet hast, kannst du unter Vorlage der Abmeldebescheinigung und dem Hinweis, dass du dich in Japan gesetzlich versichern musst, komplett aus der Krankenversicherung in Deutschland austreten. Du zahlst dann keine Beiträge mehr an die Krankenversicherung, allerdings bist du in Deutschland auch nicht mehr versichert. Bitte beachte das bei einem Deutschlandurlaub, etwa über Weihnachten. Etwas anderes gilt nur, sofern deine Auslandskrankenversicherung für Japan nicht auch einen Versicherungsschutz für einen Heimaturlaub in Deutschland bereithält (in der Regel maximal nur ein paar Wochen). Wenn du nach deinem Working Holiday wieder nach Deutschland zurückkehrst, musst du dich dann erneut (gesetzlich) versichern. Es gibt dabei keine Garantie, dass dich deine bisherige gesetzliche und erst recht nicht eine private Versicherung wieder aufnimmt. Unter Umständen musst du deine gesetzliche Versicherung wechseln.
Letzteres kannst du umgehen, wenn du Selbstversichert bist und eine sogenannte Anwartschaftsversicherung mit deiner bisherigen Krankenversicherung abschließt. Du bist dann zwar nicht bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert, aber du hast einen Anspruch darauf, zu der Versicherung zurückzukehren. Du zahlst dann nur einen geringen monatlichen Betrag für die Dauer deines Auslandsaufenthalts (50-90€). Die Anwartschaftsversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland behältst. Denn dann kannst du nicht komplett aus der Krankenversicherung austreten, da für Personen mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Aber so kannst du zumindest die Kosten reduzieren. Die Anwartschaftsversicherung ist relativ selten, du wirst daher nicht so viele Informationen von deiner Krankenkasse dazu finden. Hier hilft nur anrufen und nachfragen.