Du musst zusammen mit deinem Working Holiday Visumsantrag für Japan einen Finanzierungsnachweis (auch: Finanznachweis) einreichen. Daraus muss sich ergeben, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, deinen Aufenthalt und deine Reise in Japan zu finanzieren.
Inhaltsverzeichnis
Das hängt davon ab, wo du deinen Visumsantrag einreichen musst und ob du ein Flugticket gebucht und bezahlt hast.
Das Japanische Generalkonsulat in Hamburg:
Wie viel nachgewiesen werden muss, hängt davon ab, ob und wie viele Flüge gebucht werden und ob ein Zahlungsnachweis (für das Flugticket) vorliegt.
- mind. 2.000 Euro bei Vorlage von (bezahlten) Hin- und Rückflugticket
- mind. 3.200 Euro bei Vorlage nur vom (bezahlten) Hinflugticket
- mehr als 4.000 Euro, wenn kein Flug gebucht ist
Das Japanische Generalkonsulat in München:
- mind. 2.000 Euro bei Vorlage von (bezahlten) Hin- und Rückflugticket
- mind. 3.200 Euro, wenn kein Flug gebucht ist
Das Japanische Generalkonsulat in Düsseldorf:
- mind. 2.000 Euro bei Vorlage von (bezahlten) Hin- und Rückflugticket
- mind. 3.000 Euro, wenn kein Flug gebucht ist
Das Japanische Generalkonsulat in Frankfurt:
- mind. 2000,- Euro bei Vorlage von Hin- und Rückflugticket;
- mind. 3000,- Euro bei Vorlage nur vom Hinflugticket
Die Japanische Botschaft:
- mind. 2000,- Euro bei Vorlage von Hin- und Rückflugticket
- mind. 3000,- Euro bei Vorlage nur vom Hinflugticket
Anmerkung: Es handelt sich um Mindestbeträge. Je mehr finanzielle Mittel nachgewiesen werden können, desto besser.
Alle Japanischen Auslandsvertretungen akzeptieren einen aktuellen Kontoauszug. Der Kontoauszug sollte bei Beantragung nicht älter als einen Monat sein. Bei einem Finanznachweis von einem Bankkonto sollte folgendes zu sehen sein: Name des Kontoinhabers, aktueller Kontostand, Datum des Kontostands.
München akzeptiert alternativ die Einreichung der letzten drei Gehaltsabrechnungen oder eine Finanzübersicht bei Online-Banking.
Hamburg akzeptiert alternativ ein Sparbuch oder eine Saldenübersicht mit Namen.
Düsseldorf akzeptiert alternativ eine Kontoübersicht mit Namen und Saldo.
Anmerkung: Du solltest darauf achten, dass das Kontosaldo sowohl im Vormonat als auch im aktuellen Monat über dem geforderten Mindestbetrag liegt. Wenn dir bspw. deine Eltern die Geldsumme für die Japanreise zur Verfügung stellen, dann lass das schon mit etwas Vorlauf geschehen. Wenn du notorisch pleite bist, aber eine Woche vor Beantragung des Visums 5.000,- Euro überwiesen bekommst, kann dies zu nachfragen führen und spricht eher nicht dafür, dass du wirklich nachhaltig über EIGENE ausreichende finanzielle Mittel verfügst.
Das Japanische Generalkonsulat in München schreibt dazu:
Falls Sie keinen eigenen Finanznachweis erbringen können, kann der Finanznachweis auch von einer anderen Person sein. Dazu sollten Sie zusätzlich eine Bürgschaft (z.B. https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/pdfs/application2.pdf) von dieser Person einreichen und ggf. einen Verwandtschaftsnachweis. Quelle: https://www.muenchen.de.emb-japan.go.jp/de/konsularisches/download/FAQ_Dokumente_dt.pdf
Das heißt aber nicht, dass das auch bei anderen japanischen Auslandsvertretungen akzeptiert wird. Hier musst du deine zuständige Auslandsvertretung anrufen und nachfragen. Aber selbst wenn jemand für deine Schulden bürgen wird, bedenke, dass du ja trotzdem nicht automatisch über genügend Barmittelverfügst, um bspw. ein Flugticket zu kaufen oder eine Unterkunft zu finanzieren.
Weiter geht es mit der Krankenversicherung.