Du musst zusammen mit deinem Working Holiday Visumsantrag für Japan entweder den Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung oder eine schriftliche Verpflichtungserklärung für die Mitgliedschaft bei der nationalen Krankenkasse in Japan einreichen. Denn die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt keine Arzt- oder Heilbehandlungskosten in Japan. Es besteht ohne Auslandskrankenversicherung oder Beitritt zur japanischen Krankenversicherung kein Versicherungsschutz. Die Verpflichtungserklärung für die Mitgliedschaft bei der nationalen Krankenkasse in Japan gibt es auf den Seiten der japanischen Auslandsvertretungen zum Download, mit Ausnahme des Generalkonsulats Düsseldorf, wo die Erklärung am Schalter ausgehändigt wird. Die Verpflichtungserklärung ist aber überall identisch und du kannst sie dir hier auf der Seite der Japanischen Botschaft herunterladen.
Inhaltsverzeichnis
Meine Empfehlung unabhängig von dem Visumsverfahren: Schließe eine Auslandskrankenversicherung für deinen Working Holiday Aufenthalt in Japan ab.
Das hat mit dem System der japanischen Krankenkasse zu tun. Lass mich dir erklären warum: Mit dem Working Holiday Visum und einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, bist du gesetzlich sowieso verpflichtet der Nationalen Krankenversicherung in Japan beizutreten (eine Befreiung ist aber unter Umständen möglich!). In der Regel wirst du spätestens dazu aufgefordert, wenn du dich beim lokalen Bürgeramt meldest. Bei einer bereits vorhandenen Auslandskrankenversicherung kann es daher zu einer „Doppelversicherung“ kommen. Entsprechend spricht erstmal nichts dagegen, die Erklärung abzugeben, wenn du dich sowieso versichern musst. Der Vorteil im Unterschreiben der Erklärung statt dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung besteht erstmal einzig darin, dass du dir das Geld für eine Auslandskrankenversicherung sparst.
Das halte ich aber für keine gute Idee. Denn die Nationale Krankenversicherung in Japan übernimmt nicht 100% der Arzt- und Heilbehandlungskosten, wie das in Deutschland der Fall wäre, sondern nur ca. 70 %. Ca. 30 % der Behandlungskosten wirst du selbst bezahlen müssen. Und hier kommen wir zu dem Knackpunkt. Bei einem einfachen Arztbesuch wegen einer Grippe, bleiben die Behandlungskosten insgesamt überschaubar. Entsprechend bleibt der Anteil, den du selbst bezahlen musst, relativ niedrig. Aber bei einem plötzlichen Blinddarmdurchbruch, bei einem Skiunfall in Sapporo, bei einem Verkehrsunfall mit anschließenden Knochenbrüchen oder ähnlichen, steigen die Behandlungskosten schnell sehr stark an. Diese Dinge sind zwar unwahrscheinlich, aber leider nicht ausgeschlossen.
Arztbesuche & Kostenbeispiele (nach Abzug der Versicherung von dir zu zahlen):
Allgemeinarztbesuch: ca. 1.000–3.000 Yen
Facharztbesuch: ca. 2.000–5.000 Yen
Medikamente aus der Apotheke: ca. 30 % der Kosten
Krankenhausaufenthalt: ca. 5.000–20.000 Yen pro Nacht (abhängig von der Einrichtung und der Behandlung)
Das heißt, mit fiktiven Zahlen gerechnet: Bei einem einmonatigen Krankenhausaufenthalt und einer Operation mit Behandlungskosten von insgesamt 10.000,- Euro, hast du grundsätzlich 30%, also 3.000,- Euro zu tragen. Die Nationale Krankenkasse übernimmt nur 70%, also 7.000 ,- Euro. Das ist anders als bei uns in Deutschland. Da der Beispielsbetrag von 3.000,- Euro, den du zu tragen hättest, aber sehr hoch ist, gilt zusätzlich eine individuelle Kostentragungsgrenze pro Monat.
Dieses System heißt 高額療養費制度 (Kōgaku Ryōyōhi Seido, „System für hohe medizinische Kosten“) und sorgt dafür, dass du nicht unbegrenzt hohe Beträge zahlen musst. Das heißt du musst zwar grundsätzlich 30 % deiner Behandlungskosten decken, aber nur bis zu dieser individuell berechneten Montagsgrenze (siehe Tabelle unten). Alle weiteren Behandlungskosten in diesem Monat übernimmt dann doch ausnahmsweise die japanische Krankenkasse. Aber Achtung: Du muss möglicherweise den vollen Betrag in Vorkasse leisten und kannst erst im Nachhinein die Behandlungskosten Rückerstatten lassen (Befreiung von Vorkasse möglich, siehe unten).
Wie sich diese individuelle Kostentragunsgrenze genau berechnet, weiß ich erhlich gesagt nicht. Es hängt mit dem Einkommen und den zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträgen zusammen. Diese (vereinfachte) Tabelle gibt einen groben Überblick:
Für Arbeitnehmer mit Shakai Hoken (社会保険) oder freiwillig Versicherte mit Kokumin Kenkō Hoken (国民健康保険):
Monatliches Einkommen Max. Eigenanteil pro Monat (ca.)
1,160,000 Yen+ ca. 252,600 Yen
770,000–1,160,000 Yen ca. 167,400 Yen
370,000–770,000 Yen ca. 80,100 Yen
0–370,000 Yen ca. 57,600 Yen
Quelle: https://www.mhlw.go.jp/content/000333279.pdf (Japanese Ministery of Health, Labor and Welfare)
Angenommen, dein Einkommen liegt zwischen 370.000–770.000 Yen/Monat, dann wäre deine maximale Zuzahlung bei Behandlungskosten in Höhe von 3.000,- Euro "nur" ca. 80.100 Yen (ca. 500€) – du müsstest also nicht die vollen 3.000 Euro zahlen. Da du sehr wahrscheinlich nur einen Part-Time Job machen wirst, wirst du eher nur in der untersten Gehaltskategorie landen, so dass der zu zahlende Betrag eher weniger sein wird.
Bedingung: Die Behandlungskosten müssen innerhalb eines Kalendermonats anfallen, damit die Begrenzung greift.
Hinweis: Falls ein längerer Krankenhausaufenthalt absehbar ist, lohnt es sich, bei deiner Krankenkasse nach dem „限度額適用認定証“ (Gendogaku Tekiyō Ninteishō, Zertifikat zur Begrenzung der Zuzahlung) zu fragen. Mit diesem Zertifikat musst du nur die reduzierte Summe (dein maximaler Eigenanteil) direkt bezahlen und nicht den gesamten Betrag vorauszahlen.
Wenn ein Notfall vorliegt, du keine Auslandskrankenversicherung hast und du deine Behandlung nicht bezahlen kannst, wirst du trotzdem behandelt. Niemand lässt dich verbluten. Aber das wird wohl enorme Probleme nachsichziehen, wenn du deine Rechnungen nicht bezahlen kannst.
Da dir droht, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben oder du für einen sehr hohen Betrag in Vorkasse gehen müsstest, empfehle ich dir unabhängig von dem Visumsantrag, eine Auslandskrankenversicherung. Denn die Kosten für die Auslandskrankenversicherung bleiben im Monat überschaubar (30-120€). Die genauen Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: Leistungsumfang, Alter, Vertragslaufzeit (Einmalschutz oder Jahresschutz), Reiseregion (Europa oder weltweit), Dauer der Reise. Für junge Menschen unter 30 oder speziell für ein Working Holiday gibt es häufig günstige Tarife. Die meisten Versicherer bieten eine monatliche Ratenzahlung an. Du musst den Monatlichenbetrag dann erst bei Antritt deiner Reise zahlen. D.h. du hast bis zu deiner Reise keine weiteren Kosten. Meine Empfehlung: Im Zweifel zahlst du die Auslandskrankenversicherung und nimmst sie nicht in Anspruch, statt im Notfall auf Hunderten von Euro sitzen zu bleiben oder tausende Euro in Vorkasse zahlen zu müssen.
Hinweis: Wenn eine Doppelversicherung vorliegt, weil du sowohl bei der nationalen japanischen Krankenversicherung versichert bist und eine Auslandskrankenversicherung hast, kannst du die 30 % der Behandlungskosten, die du selbst zu zahlen hast, bei der Auslandskrankenversicherung einreichen. Bei einem Arztbesucht der dich 1.500 Yen kostet, lohnt sich das häufig wegen dem Aufwand nicht. Bei einem größeren Krankenhausaufenthalt hingegen schon. Meine Empfehlung wäre, die Auslandskrankenversicherung nur bei akuten Notfällen einzuschalten.
Das Wichtigste ist natürlich, dass die Auslandskrankenversicherung für Japan (oder weltweit) gilt und den gesamten Zeitraum deiner Reise abdeckt. Das ist einerseits Voraussetzung für den Visumsantrag, und letzteres auch fast immer Voraussetzung der Auslandskrankenversicherung, damit diese im Krankheitsfall zahlt. Beispielsweise nur besonders krankheits- und unfallträchtige Wintermonate versichern, geht normalerweise nicht.
Dann solltest du darauf achten, dass die Auslandskrankenversicherung nicht nur eine reine Urlaubsreise abdeckt, sondern auch eine Reise inklusive Arbeitstätigkeit. Zumindest bei der Beantragung der Auslandskrankenversicherung brauchst du einen Wohnsitz in Deutschland. Da die Aufenthaltsdauer mehr als 65 Tage beträgt, reicht eine Auslandskrankenversicherung mit Jahresschutz nicht aus. Du musst eine Einmalschutzversicherung (365 Tage) beantragen. Wenn du die Deutsche Krankenversicherung verlässt (Details dazu in Abreise & Abmeldung) und zwischenzeitlich nach Deutschland zurückkehren willst, solltest du darauf achten, dass bei deinem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz über die Auslandskrankenversicherung besteht. Das ist bei HanseMerkur zum Beispiel nur der Fall, wenn eine Versicherung länger als 365 Tage abgeschlossen wird, also 366 Tage.
Manche Auslandskrankenversicherungen enthalten außerdem, bspw. in Premiumtarifen eine Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Schäden, die du unbeabsichtigt Dritten zufügst. Eine solche ist dringend zu empfehlen. Unter Umständen gilt deine private Haftpflicht in Deutschland aber auch weltweit. Informiere dich hier vor deine Abreise bei deinem Versicherer.
Ich würde empfehlen eine Auslandskrankenversicherung bei einem großen Versicherungsunternehmen abzuschließen. Zu nennen wären hier HanseMerkur, Signal Iduna, ADAC, Axa oder Allianz.
Ich persönlich habe meine Auslandskrankenversicherung für mein Working Holiday in Japan bei HanseMerkur abgeschlossen. Diese haben einen speziellen Working Travel Tarif:
https://www.hmrv.de/auslandskrankenversicherungen/schueler-studenten
Der Jahrespreis beträgt hier (Stand: Februar 2025) für eine Jahresversicherung weltweit (ohne USA/Kanada) 419,75 Euro im Basic-Tarif, was überschaubare 34,79 Euro im Monat macht.
Hier weitere Informationen: https://www.hmrv.de/reisethemen/work-and-travel
Das soll aber keine blinde Kaufempfehlung sein. Informiert euch bitte selbst, nutzt Vergleichsportale, um eine für euch passende Versicherung zu finden und schaut in die Versicherungsbedingungen. Der Leistungsumfang unterscheidet sich durchaus.
Ich hatte schon bei Signal Iduna eine Auslandskrankenversicherung und war damit ebenfalls zufrieden. Von der Auslandskrankenversicherung des ADAC habe ich auch schon gutes gehört und weiß in einem konkreten Fall, dass das in Japan gut funktioniert hat.
Schreib dir auf jeden Fall die Telefonnummern der Auslandskrankenversicherung raus oder speicher die Nummer in deinem Handy. Im Notfall musst du schnell mit ihnen Kontaktaufnehmen. Die 24-Stunden-Notfallnummern werden dir bei oder nach Vertragsschluss mitgeteilt.
Die Kosten sind regional ein bisschen unterschiedlich und orientieren sich an dem Vorjahreseinkommen in Japan. Da du ein solches normalerweise nicht hast, wirst du regelmäßig in den günstigsten Tarif eingestuft. Du zahlst dann ungefähr 20 € monatlich. Wenn dir 20 € im Monat aber zu teuer sind, kannst du dich unter Umständen ganz von der japanischen Krankenversicherung befreien lassen. Entgegen anderslautender Informationen im Internet ist dies manchmal möglich. Wie das geht, erkläre ich dir unter Krankenversicherung.
Das kannst du machen, allerdings wirst du die Verpflichtungserklärung in diesem Fall zurückerhalten. So ist es mir passiert.
Damit hast du alle Unterlagen für das Visumsverfahren und den Visumsantrag zusammen!
Weiter geht es mit der Beantragung und Abholung deines Visums.
Haftungsausschluss: Ich bin kein Versicherungsmakler/Vertreter oder ähnliches und verdiene mit etwaigen Empfehlungen kein Geld. Die allgemeinen Informationen hier sind keine Versicherungsberatung und können und sollen diese nicht ersetzen. Hier wird nur meine Meinung und Erfahrung geschildert. Etwaige Vertragsschlüsse liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Nutzers. Ich übernehme keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.