Die Deutsche Steuer betrifft dich vor allem, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist.
Wichtig: Du musst bei der Eröffnung deines Bankkontos in Japan angeben, ob du in Deutschland (und/oder Japan) steuerpflichtig bist.
Mit der Abmeldung aus Deutschland, bist du in der Regel nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland. Etwas anderes gilt, wenn du bspw. Mieteinnahmen hast. Dann bleibst du steuerpflichtig und solltest dem Finanzamt deine Anschrift mitteilen, unter der du zu erreichen bist. Du bleibst außerdem steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland behältst und verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben. Ob du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Grundregel lässt sich sagen: Wenn du in der Vergangenheit steuerpflichtig und zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet warst, die Steuererklärung also nicht nur freiwillig eingereicht hast, dann bist du vermutlich weiterhin steuerpflichtig und musst eine Steuererklärung abgeben.
Wenn du Student bist und bislang keine Steuererklärung abgeben musstest, wirst du wahrscheinlich auch während deinem Aufenthalt in Japan keine Steuererklärung mehr für Deutschland abgeben müssen.
Hier kann ich aber keine tiefgehenden Hinweise erteilen, da dies sehr von deine individuellen Situation abhängig ist. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig geblieben und muss so oder so eine Steuererklärung abgeben. Wenn du dir unsicher bist, ob du (nach deiner Abmeldung) eine Steuererklärung abgeben musst, ruf beim Finanzamt an und frag einfach nach. Wenn Sie Geld von dir wollen, werden sie dir das schon sagen.
Wie das mit deinem erzielten Einkommen in Japan ist und ob das nach deiner Rückkehr nach Deutschland in Deutschland oder Japan versteuert wird, erkläre ich dir im Reiter Steuern.
Hinsichtlich der Rentenversicherung in Deutschland musst du vor deiner Abreise nicht tätig werden. Du wirst nämlich nicht von einem Arbeitgeber nach Japan entsendet. Eine Entsendebescheinigung braucht daher nicht ausgefüllt zu werden.
Um mögliche Nachteile für Menschen, die in Deutschland und Japan in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aufzufangen, wurde ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Japan geschlossen. "Für die Rente ist das also kein Problem - denn das Abkommen wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zählen." Quelle: Deutsche Rentenversicherung.
Mehr dazu erkläre ich dir im Reiter Rente.
Hast du an alles Gedacht und dich gekümmert? Dann kannst du jetzt in Ruhe zum Flughafen fahren und dich losmachen. Weiter geht es dann mit deiner Ankunft und dem Erhalt deiner Aufenthaltskarte in Japan.