Denk daran, rechtzeitig alle laufenden Verträge zu kündigen, die du nicht mehr brauchst. Manchmal bieten Anbieter an, den Vertrag ruhen zu lassen. Das kann für dich interessant sein, wenn du einen besonders günstigen Altvertrag für etwas hast.
Den Handyvertrag würde ich vorerst nicht kündigen, damit du vorerst auch im Ausland für deine Freunde und Familie erreichbar bist, jedenfalls bis du eine japanische Telefonnummer hast. Ich habe meinen deutschen Handyvertrag überhaupt nicht gekündigt, weil ich eine Dual-SIM im Handy habe und sowohl meine Deutsche, als auch Japanische Telefonnummer gleichzeitig nutzen kann.
Kindergeld und Bafög werden normalerweise während deinem Working Holiday nicht weitergezahlt.
Kindergeld: Grundsätzlich erhalten Eltern für ihr Kind Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, wenn es sich in Ausbildung oder Studium befindet. Ein Working-Holiday-Aufenthalt zählt in der Regel nicht als Ausbildung, sodass der Anspruch oft entfällt. Falls du aber nachweisen kannst, dass du danach ein Studium oder eine Ausbildung beginnst oder fortsetzt, kann das Kindergeld eventuell weitergezahlt werden.
BAföG: Während eines Working-Holiday-Aufenthalts besteht normalerweise kein Anspruch auf BAföG, da dies keine förderungswürdige Ausbildung darstellt. Erst wenn du ein Studium oder eine schulische Ausbildung aufnimmst, kann BAföG wieder gewährt werden.
Es lohnt sich, bei der Familienkasse und dem BAföG-Amt nachzufragen, um Klarheit über deinen individuellen Fall zu bekommen.
Woran viele nicht denken, sind die Rundfunkgebühren. Entweder du teilst dem Beitragszahler Service („GEZ“) mit, dass du dich aus Deutschland abgemeldet hast, dann bist du komplett frei. Oder du teilst mit, dass jemand anders an deinem neuen Wohnsitz (bspw. deine Eltern) bereits die Rundfunkgebühren zahlen. Dann musst du das Beitragskonto dieser Person (deiner Eltern) und dein eigenes angeben. Das und die Abmeldung deiner Wohnung kannst du über deren Website machen.
Wenn du ein Auto hast, überlege dir was du damit machen möchtest. Insbesondere ob du es irgendwo abstellen kannst, verkaufen möchtest, ob du es abmeldest oder ummelden musst. Ggf. kannst du dir hier dann auch die Kosten für die Versicherung sparen, wenn du es sowieso im Ausland bist und nicht fährst. Entweder indem du die Versicherung ruhen lässt, was sich bei einem Working Holiday Jahr eher anbietet oder komplett kündigst.
Apropos Auto. Vielleicht willst du in Japan Autofahren. Den internationalen Führerschein benötigst du dafür aber nicht, du brauchst ihn also nicht beantragen. Du benötigst zum Fahren in Japan allerdings eine japanische Übersetzung deines deutschen Führerscheins (nicht die des Internationalen!). Diese bekommst du aber am kostengünstigsten und ganz einfach in Japan. Der Japanische Automobilclub (JAC) stellt dir die Übersetzung online aus und du kannst sie in jedem Connvenience Store ausdrucken. Wie das geht, erkläre ich dir unter Führerschein in Japan.